SENIORENBETREUUNG
ZU HAUSE STATT PFLEGEHEIM
SEIT 2007

Pflege und Kosten

Pflegegrade und Pflegegeld

Leistungen für die ambulante Pflege (Pflegesachleistungen) für eine 24-Stunden-Pflegehilfe zuhause durch Angehörige (Pflegegeld). 

Die Pflegestufen wurden 2017 durch die Pflegegrade ersetzt. Pflegegrad 1 kam neu hinzu. Verschiedene Leistungen wie Tages- und Nacht-, Verhinderung- und Kurzzeitpflege sind nun besser kombinierbar.

Weitere Informationen finden Sie weiter unten unter Kosten. Rufen Sie uns bei der Volkspflege 24 an. Wir beraten Sie hierzu gerne kostenfrei. Auch können Sie sich bei Ihrer Pflegeversicherung stets über die Höhe des ihnen zustehenden Pflegegeldes informieren.

Pflegestufe (2016) Pflegegrad (2017) 2016 seit 2024
Pflegestufe I
Pflegegrad 2
244€
332€
Pflegestufe II
Pflegegrad 3
458€
573€
Pflegestufe III
Pflegegrad 4
728€
765€
Pflegestufe III Härtefall
Pflegegrad 5
-
947€
Pflegestufe 0 (mit Demenz)
Pflegegrad 2
123€
332€
Pflegestufe I (mit Demenz)
Pflegegrad 3
316€
573€
Pflegestufe II (mit Demenz)
Pflegegrad 4
545€
765€
Pflegestufe III (mit Demenz)
Pflegegrad 5
728€
947€

Was kostet die 24-Stunden-Pflege?

Die Kosten für eine Pflegekraft bei Volkspflege 24 hängen von mehreren Faktoren ab, wie zum Besipiel die Situation vor Ort bei Ihnen, von Ihren persönlichen Wünschen, vom Niveau der Deutschkenntnisse der Betreuungskraft, von der Anzahl der zu pflegenden Personen im Hauhalt, und natürlich vom Pflegegrad.

Beispiel für Kosten bei Pflegegrad 3

Was kostet die Seniorenbetreuung zu Hause - Alle Infos
  • Grundpreis für eine pflegebedürftige Person
  • Pflegegrad 3
  • Mobilität: uneingeschränkt
  • mittlere Deutschkenntnisse der Pflegekraft
  • Die monatlichen Kosten betragen ca. 2.650€* (Eigenanteil ca. 1543€)
Kostenbeispiel:

Kosten für die Betreuungskraft pro Monat: 2.650€
Pflegegeld bei Pflegegrad 3: -573€
Entlastungsbudget: -201€
Steuervorteil bis 4.000€ pro Jahr: -333€
Gesamtbelastung pro Monat effektiv: 1.543€

 

Wir subventionieren bei Bedürftigkeit des Antragstellers die Kosten für unsere 24-Stunden-Pflege-Kraft.

Fragen Sie uns gerne nach den Voraussetzungen und Möglichkeiten!

Aufteilung der Kosten

Aufteilung der Kosten
Informationen zu Vergünstigungen und Abschlägen

VERHINDERUNGSPFLEGEGELD

Steht Ihnen bei Vorliegen einer Pflegestufe zu und beträgt jährlich 1.612€.

 

KURZZEITPFLEGEGELD

Zusätzlich besteht die Möglichkeit 806€ aus der Kurzzeitpflege ergänzend für das Verhinderungspflegegeld zu beantragen.

 

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (Urlaubs-/Krankheitsvertretung)

Monatlich 201€.

 

Steuerliche Vorteile durch Pflegepauschalen

Pflegepauschalen fallen immer dann an, wenn Angehörige oder Bekannte von Pflegebedürftigen, die Pflege übernehmen. Diese Pflegepauschalbeträge können bei der Steuer geltend gemacht werden. Der Pauschbetrag dient der finanziellen Unterstützung für Fahrtkosten beim Begleiten des Pflegebedürftigen (Arzttermine, Amts- oder Therapietermine) und für hauswirtschaftliche Tätigkeiten und beträgt monatlich bis 333€.

 

Abschläge für schwache Deutschkenntnisse der Betreuungskraft für keine Deutschkenntnisse.

Nach oben scrollen
Scroll to Top